Richtlinien
des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ – innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben

  1. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (VDAA e. V.)
  2. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeitsrecht für Unternehmer (VDAA e. V.)
  3. Zertifizierte/r Berater/-in für Kündigungsschutzrecht (VDAA e. V.)
  4. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e. V.)

Zu „Zertifizierten Beratern/- innen (VDAA e. V.)” können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:

VDAA Zertifizierungsrichtlinien Stand 01.03.2019

Antrag auf Zertifizierung