(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Pilot nicht verpflichtet ist, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet.
Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Vizepräsident des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das am 12.04.2011 veröffentlichte Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 05.04.2001 – 12 Ca 8659/10 -.
Gleichzeitig wurde der Arbeitgeber weiter verurteilt, eine entsprechende Personalnotiz zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
Von Bredow empfahl, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Frhr. Fenimore von Bredow
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht
VdAA-Vizepräsident
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