„Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen“
(Anmerkungen zum BAG-Urteil vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20)
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
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Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
Termin:
Freitag, den 17. Januar 2025 – online
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr – eine Vortragsstunde
Anmeldelink: https://lets-meet.org/reg/e91c858ccd3dfdb666
Referentin: Dr. Caroline Siegel, LL.M.
Inhalt:
Das Urteil des BAG vom 05.12.2023 (Az. 8 AZR 370/20) bestätigt, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung – ab der ersten Stunde – nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für viele – insbesondere auch tariflich vergütete – Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da entsprechende Klauseln nicht nur arbeitsvertraglich, sondern auch tariflich regelmäßig verwendet wurden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den aus der Entscheidung folgenden Handlungs- und Beratungsbedarf und gibt einen Ausblick auf die weitere europarechtliche Frage von Arbeitszeit- und Vergütungsgestaltungen.
Referentin:
Dr. Caroline Siegel, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Viersener Str. 16, 41061 Mönchengladbach
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