„Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch und Schadenersatzanspruch im Arbeitsverhältnis“
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Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
Dienstag, den 24.09.2024
https://lets-meet.org/reg/851186b2af15b0d138
online mit Zoom von 14:00 Uhr bis 16:40 Uhr (2,5 Vortragsstunden + 10 Min. Pause)
Referent: Jan. A. Strunk
Inhalt:
Den Teilnehmern dieser (Kurz-)Veranstaltung werden im Überblick die wichtigsten Aspekte des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO sowie des Schadenersatzanspruchs aus Art. 82 DSGVO vorgestellt.
Bei diesen beiden handelt es sich um die aktuell in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wohl „populärsten“ Betroffenenrechte innerhalb der DSGVO, die zunehmend insbesondere auch „als Ergänzung“ zur Geltendmachung anderer Arbeitnehmeransprüche sowie in Kündigungsstreitigkeiten ins Spiel gebracht werden. Die besondere Relevanz für die Praxis spiegelt sich in mittlerweile zahlreicher Rechtsprechung und gerichtlichen Vorlagebeschlüssen zu Fragestellungen wider, die sich mit den Voraussetzungen sowie der Reichweite der sich aus ihnen ergebenden Ansprüche beschäftigten.
Im Rahmen des Vortrags wird auf die für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis unverzichtbaren datenschutzrechtlichen Basics sowie die wesentlichen tatbestandlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung neuerer gerichtlicher Entscheidungen eingegangen.
Die Veranstaltung deckt folgende Inhalte ab:
I. Allgemeine Grundlagen des Datenschutzrechts (Überblick)
II. Der Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO
- Pflichten aus Art. 15 DSGVO
- Grenzen des Auskunftsanspruchs
- Besondere Pflichten bei der Erfüllung
III. Der Schadenersatzanspruch gem Art. 82 DSGVO
- Das duale Sanktionssystem der DSGVO
- Schadensbegriff & Schadenshöhe
- Weitere Anspruchsvoraussetzungen
IV. Leading Cases
Im Rechtsprechungsblock werden für die Praxis wichtige aktuell weiterhin relevante sowie neuere Entscheidungen (nach Mai 2023) vorgestellt
Referent:
Jan A. Strunk
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
zert. Datenschutzauditor (DSA-TÜV)
zert. ext. Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV)
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