Aktuelles
- Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum 20. Juli 2024
- Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden 18. Juli 2024
- Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? 10. Juli 2024
- EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung 9. Juli 2024
- Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter 7. Juli 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Bundesarbeitsgericht zur Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters
(Stuttgart) Kündigt der Arbeitgeber einem Orchestermusiker, weil er das Orchester verkleinern will, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt […]
-
Arbeitsgericht Köln hält fristlose Kündigung eines WDR-Redakteurs für unwirksam
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Köln hat soeben die fristlose Kündigung eines Redakteures des Westdeutschen Rundfunks (WDR) für unwirksam erklärt. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Vizepräsident […]
-
Hessisches Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen “wie im Dritten Reich”
(Stuttgart) Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber n öffentlicher Sitzung erklärt “er lüge wie gedruckt; wie er mit […]
-
Bundesarbeitsgericht zur betrieblichen Altersversorgung und Nichtberücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hatte soeben zur betrieblichen Altersversorgung und Nichtberücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses im Falle einer Lufthansa-Angestellten zu entscheiden. Danach ist die Deutsche Lufthansa AG ist nicht verpflichtet, […]
-
-
-
-
-
-