Aktuelles
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 7. Dezember 2024
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 11-2024 5. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers
(Stuttgart) Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells“ und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung und als Rechtsanwalt […]
-
Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
(Stuttgart) Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. […]
-
Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst
(Stuttgart) Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf Erholungsurlaub, indem er den Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich […]
-
Keine Boni bei der LBBW in den Geschäftsjahren 2009 und 2010
(Stuttgart) Die Landesbank Baden-Württemberg war berechtigt, die mit den Führungskräften vereinbarten variablen Vergütungen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 aufgrund der drastischen Verluste während der Wirtschafts- und Finanzkrise zu kürzen […]
-
-
-
Arbeitsgericht Krefeld: Böller im Dixi-Klo – Später „Silvesterscherz“ führt zur fristlosen Kündigung
-
-
-