Aktuelles
- Verwaltungsgericht Aachen: Bewerber für die Bundespolizei darf nicht wegen eines Gendefekts vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden 11. März 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 02-2025 6. März 2025
- Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit eines früheren niedersächsischen Grundschulrektors erfolgreich 5. März 2025
- Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig 1. März 2025
- Annahmeverzugslohn, Auskunftsanspruch, Scheinbewerbung, böswilliges Unterlassen 24. Februar 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung
(Stuttgart) Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des […]
-
Pflegekinder sind bei betriebsbedingten Änderungskündigungen bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen
(Stuttgart) Pflegekinder, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, sind bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen. Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA […]
-
„Krank feiern“ und „blau machen“ – ein Kündigungsgrund?
(Stuttgart) Welcher Arbeitgeber ärgert sich nicht darüber? Besonders montags oder an Werktagen nach einem Feiertag bleiben überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer der Arbeit fern – häufig immer dieselben und nicht selten auch […]
-
LAG Berlin-Brandenburg weist Klage auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung ab
(Stuttgart) Bloße Statistiken über die Geschlechtsverteilung in der Gesamtbelegschaft reichen zur Begründung einer Klage auf Schadensersatz wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung für die Beurteilung der Besetzung von Führungspositionen nicht aus. Dies, […]
-
-
-
-
-
-