Aktuelles
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 7. Dezember 2024
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 11-2024 5. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Bundesverwaltungsgericht: Keine Weiterzahlung der vollen Bezüge für nach vorzeitigem Ende ihrer Amtszeit nicht wiedergewählte Berliner Bezirksbürgermeister
(Stuttgart) Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erhält ein Wahlbeamter auf Zeit in Berlin, der abgewählt wird, für höchstens vier Monate nach Ende der Amtsausübung die bisherigen Bezüge zu; […]
-
Bundesarbeitsgericht zum Betriebsübergang bei einem Callcenter
(Stuttgart) Übernimmt ein neu gegründetes Unternehmen die Aufgaben eines bisher für einen Konzern tätigen Callcenters, so kann auch dann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn das neue Unternehmen wesentlich erweiterte und komplexere […]
-
Bundesarbeitsgericht zur Freistellung von der Haftung – Ausschlussfrist
(Stuttgart) Der Anspruch des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden, wird jedenfalls dann fällig, wenn der Arbeitnehmer im Außenverhältnis die Rechtsverteidigung gegen eine Verurteilung zum […]
-
Bundesarbeitsgericht zum Vergleichsentgelt bei Überleitung eines Arbeitsverhältnisses vom BAT in den TVöD
(Stuttgart) Am 25. Juni 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vergleichsentgelt bei Überleitung eines Arbeitsverhältnisses vom BAT in den TVöD zu berechnen war. […]
-
-
-
-
-
-