Aktuelles
- Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum 20. Juli 2024
- Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden 18. Juli 2024
- Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? 10. Juli 2024
- EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung 9. Juli 2024
- Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter 7. Juli 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Klagen der IBM-Betriebsrentner haben vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg
(Stuttgart) In mehreren Urteilen hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 26. März 2010 über verschiedene Klagen der IBM-Betriebsrentner positiv für diese entschieden. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, […]
-
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks schulischer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg
(Stuttgart) Auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, sind vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – […]
-
Ausgesonderte Werkbank: Nicht jede eigenmächtige Wegnahme rechtfertigt Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(Stuttgart) Nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Arbeitgebereigentum rechtfertigt auch gleichzeitig eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies, so der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht […]
-
Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei der Versorgung rechtswidrig
(Stuttgart) Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter führen, dürfen nicht weiter angewendet werden. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband […]
-
-
-
-
-
-