Aktuelles
- Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum 20. Juli 2024
- Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden 18. Juli 2024
- Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? 10. Juli 2024
- EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung 9. Juli 2024
- Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter 7. Juli 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.03.2021, AZ 6 AZR 264/20 Ausgabe: 03-2021 Ob ärztlicher Hintergrunddienst nach § 9 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) zu vergütende Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst […]
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.03.2021, AZ 3 AZR 24/20 Ausgabe: 03-2021 Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten […]
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.03.2021, AZ 3 AZR 24/20 Ausgabe: 03-2021 Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten […]
-
Urlaubsanspruch – Kurzarbeit
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2021, AZ 6 Sa 824/20 Ausgabe: 04-2021 Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit “Null” keine Arbeitspflicht haben, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen. […]
-
-
-
-
-
-