Aktuelles
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Beachtung der Tarifautonomie bei tariflichen Nachtzuschlägen, hier Coca-Cola-Tarifvertrag 20. Februar 2025
- Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe 20. Februar 2025
- Karneval am Arbeitsplatz: Alles was Sie wissen müssen! 17. Februar 2025
- Homeoffice und Datenschutz: Risiken, die Sie kennen sollten 15. Februar 2025
- Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes 13. Februar 2025
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Arbeitsgerichte
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Antrag einer Arbeitnehmerin, die nach Geburt des ersten Kindes in Anspruch ge-nommene Elternzeit vorzeitig wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Auslegung von § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG in Abgrenzung zu § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 7.12.2017, 17 Sa 1164/17 Antrag einer Arbeitnehmerin, die nach Geburt des ersten Kindes in Anspruch genommene Elternzeit vorzeitig wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Auslegung von […]
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Antrag einer Arbeitnehmerin, die nach Geburt des ersten Kindes in Anspruch ge-nommene Elternzeit vorzeitig wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Auslegung von § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG in Abgrenzung zu § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 7.12.2017, 17 Sa 1164/17 Antrag einer Arbeitnehmerin, die nach Geburt des ersten Kindes in Anspruch genommene Elternzeit vorzeitig wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Auslegung von […]
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§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2017, 17 Sa 418/17 1. Einordnung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer staatlichen Universität als wissenschaftliches Personal? 2. Streit um die Wirksamkeit einer Befristung nach […]
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§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2017, 17 Sa 418/17 1. Einordnung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer staatlichen Universität als wissenschaftliches Personal? 2. Streit um die Wirksamkeit einer Befristung nach […]
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