Aktuelles
- Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – Tariföffnung 13. März 2025
- Verwaltungsgericht Aachen: Bewerber für die Bundespolizei darf nicht wegen eines Gendefekts vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden 11. März 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 02-2025 6. März 2025
- Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit eines früheren niedersächsischen Grundschulrektors erfolgreich 5. März 2025
- Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig 1. März 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
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Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
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Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis – Anforderungen und Folgen für den Taschengeldanspruch – Passivlegitimation
1. Zur Rechtsnatur des Bundesfreiwilligendienstverhältnisses. 2. Kein Zugang einer Kündigung bei Einwurf des Benachrichtigungszettels in den Briefkasten des Empfängers, wenn das Schreiben nicht abgeholt wird. 3. Passivlegitimation der Bundesrepublik (nicht […]
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Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis – Anforderungen und Folgen für den Taschengeldanspruch – Passivlegitimation
1. Zur Rechtsnatur des Bundesfreiwilligendienstverhältnisses. 2. Kein Zugang einer Kündigung bei Einwurf des Benachrichtigungszettels in den Briefkasten des Empfängers, wenn das Schreiben nicht abgeholt wird. 3. Passivlegitimation der Bundesrepublik (nicht […]
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Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis – Anforderungen und Folgen für den Taschengeldanspruch – Passivlegitimation
1. Zur Rechtsnatur des Bundesfreiwilligendienstverhältnisses. 2. Kein Zugang einer Kündigung bei Einwurf des Benachrichtigungszettels in den Briefkasten des Empfängers, wenn das Schreiben nicht abgeholt wird. 3. Passivlegitimation der Bundesrepublik (nicht […]
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Kürzung der Jahressonderzahlung – Krankengeldzuschuss – „Erst-Recht-Schluss“ – Regelungslücke – Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Der Anspruch auf Sonderzahlung nach § 22 TV AWO BW ermäßigt sich nach Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem die Beschäftigten nicht […]
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