Aktuelles
- Bundesarbeitsgericht: Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 16. Januar 2025
- BAG-Urteil: SOKA-BAU darf von abgemeldeten Betrieben keine hohen Zinsen mehr verlangen 14. Januar 2025
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 6 Sa 912/19 Ausgabe: 2-2020 – Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der 15 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, verstößt nicht gegen […]
-
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers – Schadensersatz
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 3 AZR 206/18 Ausgabe: 2-2020 Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu […]
-
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers – Schadensersatz
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 3 AZR 206/18 Ausgabe: 2-2020 Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu […]
-
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers – Schadensersatz
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 3 AZR 206/18 Ausgabe: 2-2020 Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu […]
-
-
-
-
-
-