Aktuelles
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 7. Dezember 2024
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 11-2024 5. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Posts by VdAA
-
Spätehenklausel – Hinterbliebenenversorgung – unmittelbare Benachteiligung wegen Alter
1. Eine Versorgungszusage in einer Betriebsvereinbarung, die der Witwe/dem Witwer einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers eine Witwen-/Witwerrente zusagt, begründet auch im Falle des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zwischen […]
-
Betriebsrentenanpassung – Prognose – wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners – Vorhersehbarkeit – Verkauf von Unternehmensteilen – spätere Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag
1. Für die bei der Anpassungsprüfung einer Betriebsrente zu erstellende Prognose der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens darf im Rahmen der Rückschau auf die Eigenkapitalrenditen der vor dem Anpassungszeitpunkt liegenden Jahre […]
-
EU-DSGVO: Datenschutz im Arbeitsverhältnis
(Stuttgart) In den nächsten Monaten wird die EU-DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz im Mittelpunkt des unternehmerischen Interesses stehen müssen. Denn der Countdown läuft unerbittlich dem 25. Mai 2018 entgegen. Bis […]
-
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortlichen Person
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hatte eine weitere Entscheidung zu fällen, ob und wann ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, […]
-
-
-
-
-
-