Aktuelles
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 7. Dezember 2024
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 11-2024 5. Dezember 2024
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Posts by VdAA
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Versorgungsverbindlichkeiten bei der Spaltung von Unternehmen – Haftung aus § 133 Abs. 1 UmwG – Übergang auf den Pensions-Sicherungs-Verein
1.Zu den Anforderungen der Anmeldung zur Insolvenztabelle und der nachfolgenden Feststellungsklage bei gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergangenen Ansprüchen auf Betriebsrentenzahlungen, wenn es sich […]
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Versorgungsverbindlichkeiten bei der Spaltung von Unternehmen – Haftung aus § 133 Abs. 1 UmwG – Übergang auf den Pensions-Sicherungs-Verein
1.Zu den Anforderungen der Anmeldung zur Insolvenztabelle und der nachfolgenden Feststellungsklage bei gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergangenen Ansprüchen auf Betriebsrentenzahlungen, wenn es sich […]
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Eingruppierung; Stufenzuordnung; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten; Ungleichbehandlung mit Neueinstellungen; Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien
Eine Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern kann bei einer Neuregelung des Tarifvertrags gerechtfertigt sein, um qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung zu gewinnen. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…
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Eingruppierung; Stufenzuordnung; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten; Ungleichbehandlung mit Neueinstellungen; Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien
Eine Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern kann bei einer Neuregelung des Tarifvertrags gerechtfertigt sein, um qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung zu gewinnen. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…
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