Aktuelles
- Bundesarbeitsgericht: Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 16. Januar 2025
- BAG-Urteil: SOKA-BAU darf von abgemeldeten Betrieben keine hohen Zinsen mehr verlangen 14. Januar 2025
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Posts by VdAA
-
Unzulässigkeit einer Klauselerinnerung im Beschlussverfahren – einstweilige Verfügung
1. Im Beschlussverfahren ergangene einstweilige Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) sind sofort vollstreckbar, da § 85 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Zwangsvollstreckung in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten nur aus […]
-
Unzulässigkeit einer Klauselerinnerung im Beschlussverfahren – einstweilige Verfügung
1. Im Beschlussverfahren ergangene einstweilige Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) sind sofort vollstreckbar, da § 85 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Zwangsvollstreckung in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten nur aus […]
-
Unzulässigkeit einer Klauselerinnerung im Beschlussverfahren – einstweilige Verfügung
1. Im Beschlussverfahren ergangene einstweilige Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) sind sofort vollstreckbar, da § 85 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Zwangsvollstreckung in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten nur aus […]
-
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich gesondert vereinbarter Vertragsänderung
1. Bei der Beurteilung, ob eine Vertragsänderung bereits vor der Vereinbarung zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bestand, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Änderungsvertrages abzustellen und nicht auf […]
-
-
-
-
-
-