von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Michael Henn, Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).
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Der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) ist ein Zusammenschluss von Fachanwälten für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsanwälten. Das Arbeitsrecht enthält die entscheidenden Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Viele unserer Mitglieder sind Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist,
- dass der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Arbeitsrecht (und insbesondere auch im Kündigungsschutzrecht) absolviert,
- dass der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Arbeitsrecht nachweist und
- dass der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 100 Fälle im Arbeitsrecht (und Kündigungsschutzrecht) bearbeitet hat.
Durch diese hohen Anforderungen ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über sehr gute praktische und theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügt.
Problematisch ist hierbei im Arbeitsrecht, dass es kein allgemeines Arbeitsgesetzbuch gibt, sondern dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut sind. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsrecht nicht durch einen Blick in ein einziges Gesetz feststellen können, sondern dass eine Vielzahl von Gesetzen zu berücksichtigen ist. Regelungen, die materiell zum Arbeitsrecht gehören, befinden sich beispielsweise in nachfolgenden Gesetzen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Altersteilzeitgesetz (AltersteilzeitG)
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des
- Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) (Auszug)
- Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter am Arbeitsplatz (MuSchG)
- Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung – KindArbSchV)
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen, die bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses und bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftreten können. Weiterhin beraten Fachanwälte für Arbeitsrecht auch in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Betriebsräten, Personalräten oder sonstigen Mitbestimmungsfragen auftreten können. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hierbei der geeignete Berater. Auch das Tarifvertragsrecht gehört zu dem Aufgabengebiet eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Michael Henn
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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