VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 09- 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. 

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen: 

1.) Gut gemeinter Fehlgriff mit fatalen Folgen – Wann müssen Arbeitnehmer für Schäden haften? — ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Krebühl, Frankfurt 

2.) Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht – Irrtum Nr. 2: Wer eine Probezeit vereinbart, verzichtet auf den Kündigungsschutz — ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Norbert Pflüger, Frankfurt 

3.) Außerordentliche Kündigung: Verkehrsrowdy mit Dienstfahrzeug darf fristlos gekündigt werden — ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Norbert Pflüger, Frankfurt  

4.) Vermeidbare Fehler bei Abschluss des Arbeitsvertrags — ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Fenimore Frhr. v. Bredow, Köln 

5.) Presseerklärung – Ein Urlaubsanspruch erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers – ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn, Stuttgart 

6.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten. Hierbei handelt es sich um Leitsätze und links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar. 

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen. 

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar. 

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr 

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 –  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de

 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 09- 2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 570 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Mehr als ein Job: Was bei Nebentätigkeiten zu beachten ist — ein Artikel von den Rechtsanwälten/Fachanwälten für Arbeitsrecht Dr. Norbert Pflüger u. Jörg Schwaab, Frankfurt am Main

2.) Neues zur (dreiwöchigen) Klagefrist des § 4 KSchG — ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Haas, Düsseldorf

3.) Lexikon Arbeitsrecht Stichwort: Weiterbeschäftigungsanspruch Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG –ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Norbert Pflüger, Frankfurt am Main

4.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten. Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Experten/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Expertensuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Henn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.

VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 –  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de