Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte VdAA wurde im September 2008 gegründet und hat sich seither erfolgreich entwickelt. Der Verband ist in nur einem Jahr auf bundesweit 500 Mitglieder angewachsen, die sämtlich auf Arbeitsrecht spezialisiert und in der überwiegenden Mehrzahl auch gleichzeitig Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht sind.
Zusätzlich zu unseren Presseerklärungen möchten wir Ihnen von jetzt an monatlich auch kostenfrei arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen.
Diesen Monat bieten wir Ihnen nachfolgende Artikel an:
3.) Haftungsfalle beim Betriebsübergang — ein Artikel von Rechtsanwalt Armin Rudolf
Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.
Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.
Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 30 58 93-20
Fax.: 0711/30 58 93-11
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