Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband  deutscher Arbeitsrechtsanwälte VdAA wurde im September 2008 gegründet und hat sich seither erfolgreich entwickelt. Der Verband ist in nur einem Jahr auf bundesweit 500 Mitglieder angewachsen, die sämtlich auf Arbeitsrecht spezialisiert und in der überwiegenden Mehrzahl auch gleichzeitig Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht sind.

Zusätzlich zu unseren Presseerklärungen möchten wir Ihnen von jetzt an monatlich auch kostenfrei arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen.

Diesen Monat bieten wir Ihnen nachfolgende Artikel an:

1.) Urlaub von der Langzeiterkrankung? – Drastische Rechtsprechungsänderung zum Urlaubsrecht erhöht die Lohnfortzahlungsrisiken der Arbeitgeber erheblich — ein Artikel von Rechtsanwältin Dr. Christina Mitsch

2.) Nichtraucherschutz für einzelnen Arbeitnehmer einklagbar — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt Peter Groll

3.) Haftungsfalle beim Betriebsübergang — ein Artikel von Rechtsanwalt Armin Rudolf

4.) Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte für Sonderzahlungen in Arbeitsverträgen –  „Doppelt genäht“ hält nicht besser — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt Eckart Schulz

5.) Das Arbeitsverhältnis ist beendet – Wie kann sich der Arbeitgeber davor schützen, dass der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse ausplaudert? — ein Artikel von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

6.) Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags — ein Artikel von Rechtsanwalt Christian Lentföhr

7.) Deutsches Arbeitsrecht verstößt erneut gegen EU-Recht – Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt Karsten Haase

8.) Aktuelle Urteile die Sie interessieren könnten Hierbei handelt es sich um Leitsätze zu aktuellen Urteilen, die von der Schriftleitung zusammengesetzt wurden.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Henn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Präsident des VdAA e.V.

Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
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