Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2017, 17 Sa 418/17
1. Einordnung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer staatlichen Universität als wissenschaftliches Personal?
2. Streit um die Wirksamkeit einer Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG:
a. Berücksichtigung von Befristungsgründen im Prozess, die dem Personalrat nicht wenigstens typologisch mitgeteilt wurden?
b. § 2 Abs. 1 Satz 2 2. HS WissZeitVG: Berücksichtigung von Zeiten, in denen ein Promotionsverfahren an einer ausländischen Universität begonnen, aber nicht zu Ende geführt wurde?
Berücksichtigung von Zeiten, in denen ein Promotionsverfahren an einer inländischen Universität begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde?
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…