Eine Wechselschichtzulage kann nach dem TV-N der Berliner Verkehrsbetriebe verlangen, wer regelmäßig im Dreischichtsystem (Früh-, Spät-, Nachtschicht) arbeitet. Auf eine „Überlappung der Dienste“, die Nahtlosigkeit der einzelnen Schichten kommt es nicht an.
Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…