Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 28.10.2024, AZ 14 Sa 348/23

Ausgabe: 09/10-2024

1. Die Zeiten für die Durchführung von Corona-Selbsttests durch den Arbeitnehmer eines ambulanten Pflegedienstes sind nicht als vergütungsfähige Arbeitszeiten nach dem § 611a Abs. 2 BGB anzusehen.

2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer beim Corona-Selbsttest nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts Tätigkeiten abverlangt, die als „Arbeit“ anzusehen sind, sondern er ist staatlichen Vorgaben gefolgt.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…