Bei Rechtsstreitigkeiten über Eingruppierungen und wiederkehrende Leistungen ist kein Abschlag vorzunehmen, auch wenn diese Ansprüche nicht mit einer Leistungs-, sondern mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…