Kündigungsschutzklage während der Wartezeit

 

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach § 174 BGB kommt nur in Betracht, wenn ausdrücklich das Fehlen der Originalvollmacht gerügt wird. Das allgemeine Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung und das Bestreiten der Vertretungsmacht des Kündigenden sind nicht ausreichend.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…

 
 
 
 

Kündigungsschutzklage während der Wartezeit

 

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach § 174 BGB kommt nur in Betracht, wenn ausdrücklich das Fehlen der Originalvollmacht gerügt wird. Das allgemeine Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung und das Bestreiten der Vertretungsmacht des Kündigenden sind nicht ausreichend.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…