Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2024, AZ 5 Ta 82/24
Ausgabe: 11/2024
Die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.
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