Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2020, AZ 7 Sa 426/19
Leitsatz
1. Eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag eines Unternehmens des Bewachungsgewerbes, wonach das Arbeitsverhältnis eines im Wachdienst beschäftigten Arbeitnehmers bei dem Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte endet, ist wirksam, wenn für den Arbeitnehmer keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht (BAG 19. März 2008 – 7 AZR 1033/06).(Rn.64)
2. Die Amtsausübung durch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist keine solche Beschäftigungsmöglichkeit.(Rn.84)
Weitere Informationen: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/…