Die Tätigkeit eines Geprüften Wasserbaumeisters als Zweiter Wasserbaumeister im Leitungsbereich eines Außenbezirkes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Sinne der Tarifmerkmale der Entgeltgruppe 9 a des Teils V, Abschn. 3 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund setzt voraus, dass dem Geprüften Wasserbaumeister auf die Leitung des Außenbezirkes bezogene Tätigkeiten übertragen worden sind, die über die Leitungstätigkeiten hinausgehen, die von ihm bereits als Geprüfter Wasserbaumeister mit entsprechender Tätigkeit in einem Außenbezirk auszuüben sind.
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