Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29.09.2023, AZ 4 Sa 20/23

Ausgabe: 09-2023

Der Vorrang der Änderungskündigung gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…