Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2021, AZ 6 Sa 843/20
Ausgabe: 08-2021
Die halbjährliche Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist selbst dann nicht Bestandteil des nach der Versorgungsordnung für die Betriebsrente zugrunde zu legenden letzten Monatsgehalts, wenn ursprünglich ein monatlicher Erstattungsanspruch bestanden hat.
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf…