Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 6 Sa 912/19
Ausgabe: 2-2020
– Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der 15 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, verstößt nicht gegen §§ 305 ff. BGB.
– Bei überzahlter Arbeitsvergütung kann der Arbeitgeber nicht mit einer Bruttoforderung aufrechnen. Eine derartige Aufrechnung ist gem. § 394 S. 1 BGB unzulässig.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…