(Stuttgart) In mehreren gegen die Fa. IBM Deutschland GmbH geführten Klageverfahren streiten die Parteien über die Erhöhung der  Betriebsrenten zum 01.07.2008.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 23.03.2010, Az.: 7 Sa 67/09, 68/09, 93/09, 94/09, 95/09.

Nach § 16 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Versorgungsempfängers und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers, zu entscheiden. Diese Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum (sog. reallohnbezogene Obergrenze).

Die IBM Deutschland GmbH hat zum 01.07.2008 eine Anpassung der Betriebsrenten unterhalb der Preissteigerungsrate in Höhe von 1,57% mit der Begründung vorgenommen, die durchschnittlichen Nettovergütungen der aktiven Arbeitnehmer des IBM-Konzerns in Deutschland mit Ausnahme der sog. Executives (Beschäftigte der oberen Führungsebene mit einer anderen Vergütungsstruktur) seien bei einem Vergleich des durchschnittlichen Jahreseinkommens im Jahr 2004 mit demjenigen im Jahr 2007 lediglich um 1,57% gestiegen. Es entspreche der Billigkeit, die Betriebsrenten in Höhe der ermittelten durchschnittlichen Steigerung der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anzupassen.

Demgegenüber beanspruchen die Kläger eine Anpassung ihrer Betriebsrenten in Höhe der Preissteigerungsrate. Sie kritisieren das der Anpassungsentscheidung zu Grunde gelegte Modell zur Ermittlung der Reallohnentwicklung im IBM-Konzern.

Das Arbeitsgericht hat den Klagen jedenfalls insoweit entsprochen, als die Kläger ab dem 01.07.2008 eine dem Kaufkraftverlust entsprechende Anpassung ihrer monatlichen Betriebsrenten beansprucht haben. so Henn.

Es hat Art und Ausgestaltung des Modells der Nettolohnerhebung insbesondere mit der Begründung beanstandet, es sei intransparent und beruhe auf einem falschen Prüfungszeitraum.

Hiergegen hat die IBM Deutschland GmbH jeweils Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt und verteidigt weiterhin ihre Anpassungsentscheidung auf der Grundlage ihrer konzernbezogen erhobenen Reallohnermittlung.

Das Landesarbeitsgericht verhandelt am 26.03.2010 über fünf der eingelegten Berufungen. Auch weitere ähnlich gelagerte Verfahren sind bei verschiedenen Kammern terminiert und stehen demnächst beim Landesarbeitsgericht zur Verhandlung an.

Henn empfahl, diese Grundsätze zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.    

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