(Stuttgart) Vor dem Landesarbeitsgericht Köln fand am 03.03.2010 eine Verhandlung über die Besetzung einer Einigungsstelle bei der Firma Bauer Druck, Köln statt.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Leiter des Fachausschusses „Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen“ des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 03.03.2010.

Die Einigungsstelle soll nach dem Willen der Arbeitgeberseite über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für die Schließung des Firmenstandortes in Köln verhandeln. In einem Interessenausgleich geht es darum, ob und wie die Betriebsstilllegung durchzuführen ist. Kommt es in der Einigungsstelle zu keiner Einigung, ist das Scheitern der Verhandlungen festzustellen. Danach kann die Firma die Betriebsstilllegung durchführen. Ein Sozialplan regelt den Ausgleich der Nachteile, die sich für die von der Stilllegung betroffenen Arbeitnehmer ergeben. In einem Sozialplan können z.B. Abfindungszahlungen vorgesehen werden.

Der Betriebsrat wehrte sich gegen die Einsetzung der Einigungsstelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der Begründung, die Arbeitgeberseite habe ihn noch nicht in ausreichender Weise über die geplante Betriebsstilllegung unterrichtet.

Der Vorsitzende Richter Dieter Schwartz, der die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht leitete, konnte zwischen den Beteiligten, d.h. Arbeitgeber und Betriebsrat, einen gerichtlichen Vergleich vermitteln, der im Wesentlichen vorsieht, dass die Einigungsstelle nunmehr eingerichtet wird und die Firma im Gegenzug dem Betriebsrat vorab die Wirtschaftsprüferberichte für die Jahre 2006 – 2008 sowie den Wirtschaftsprüferbericht für das Jahr 2009 übergibt, sobald dieser erstellt ist.

Von Bredow empfahl, bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

Für Rückfragen steht  Ihnen zur Verfügung: 

Frhr. Fenimore von Bredow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leiter des VdAA Fachausschusses
 „Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen“
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