Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2024, AZ 10 Sa 4/24 – (Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 240/24)
1. Eine Inflationsausgleichsprämie kann als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz steht einer solchen Gruppenbildung nicht entgegen.
2. § 3 Nr. 11c EStG steht einer arbeitsleistungsbezogenen Ausgestaltung der Inflationsausgleichsprämie ebenfalls nicht entgegen.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…