Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 06.10.2022, AZ 18 Sa 271/22

Ausgabe: 12-2022

Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Unternehmensgruppe die Entgeltabrechnung und Personalverwaltung für etwa 80 Arbeitnehmer vornimmt, ist nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…