LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2019, AZ 17 Ta (Kost) 6079/19

Ausgabe: 11-2019

Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beschwerdegegners ist zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung regelmäßig erst nach der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde notwendig.

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