Eingruppierung, Eingruppierungsautomatik

 

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020, AZ 9 Sa 21/20

Ausgabe: 10-2020

1. Wird im Geltungsbereich des TV-L im Arbeitsvertrag eines Arbeitsnehmers vereinbart, dass „der Arbeitnehmer für Tätigkeiten der Entgeltgruppe xx TV-L eingestellt wird“ und nicht, dass „der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe xx eingruppiert ist“, handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung der Vergütung nach der benannten Entgeltgruppe mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf die „Eingruppierungsautomatik“ des § 12 TV-L berufen kann (Im Anschluss an BAG 24.3.2018, 4 AZR 151/15 und BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17).

2. Dem stehen auch nicht die Regeln der AGB – Kontrolle nach §§ 305 ff BGB entgegen.

3. Bei einem „Hereinwachsen“ in eine höhere Vergütungsgruppe durch Erfahrungszuwachs hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütungsnachzahlung, sondern auf Vertragsänderung.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…

 
 
 
 

Eingruppierung, Eingruppierungsautomatik

 

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020, AZ 9 Sa 21/20

Ausgabe: 10-2020

1. Wird im Geltungsbereich des TV-L im Arbeitsvertrag eines Arbeitsnehmers vereinbart, dass „der Arbeitnehmer für Tätigkeiten der Entgeltgruppe xx TV-L eingestellt wird“ und nicht, dass „der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe xx eingruppiert ist“, handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung der Vergütung nach der benannten Entgeltgruppe mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf die „Eingruppierungsautomatik“ des § 12 TV-L berufen kann (Im Anschluss an BAG 24.3.2018, 4 AZR 151/15 und BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17).

2. Dem stehen auch nicht die Regeln der AGB – Kontrolle nach §§ 305 ff BGB entgegen.

3. Bei einem „Hereinwachsen“ in eine höhere Vergütungsgruppe durch Erfahrungszuwachs hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütungsnachzahlung, sondern auf Vertragsänderung.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…