Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.2020, AZ 4 TaBV 5/20
Ausgabe: 10-2020
Bei einer Einigungsstelle zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen kann wegen der Erforderlichkeit sowohl juristischen als auch fachlichen arbeitspsychologischen Sachverstands eine Festlegung der Beisitzerzahl auf drei geboten sein.
(Anschluss an LAG Düsseldorf 7. April 2020 – 3 TaBV 1/20 – und LAG Köln 20. Oktober 2017 – 9 TaBV 69/17 -)
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…