Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2020, AZ 9 Ta 57/20

Ausgabe: 07-2020

Der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen steht in einem Sic-non-Fall nicht entgegen, dass die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers sowohl in einem vorab geführten Statusverfahren als auch in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit verneint worden ist.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…