Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2020, AZ 4 Ta 200/20

Ausgabe: 07-2020

Die gerichtliche Anordnung oder Versagung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Falle einer Pandemie gem. § 114 ArbGG (ebenso § 211 SGG) ist nicht anfechtbar.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf…