Nach § 666 BGB ist der Schmiergeldempfänger verpflichtet, seinem Arbeitgeber Rechenschaft abzulegen. Dieser Rechenschaftspflicht steht die Beweislastverteilung im Schadensersatzprozess nicht entgegen.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…