§ 3 MiLoG führt nicht deswegen zur gesamten Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist, weil die Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz nicht explizit von dem Verfall ausgenommen worden sind.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…