Die Suche nach einem nicht vom Direktionsrecht gedeckten Bodenarbeitsplatz setzt die Zustimmung des Arbeitnehmers zu den dann geltenden geänderten tarifvertraglichen Regeln und die Bereitschaft zur tarifgerechten Vergütung nach BodenTV zu arbeiten voraus.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…