Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Beendigungstatbestand, mehrere Beendigungstatbestände, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, befristeter Fortbestand, Regelung LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.05.2018, Az. 6 Ta 62/18

 

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts. Die Parteien des Ausgangsverfahrens stritten um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie um Zahlung. Der Kläger (Beteiligter zu 1.) hatte durch seinen Prozessbevollmächtigten, den Beschwerdeführer, zuletzt folgende Anträge stellen lassen:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch das Schreiben der Beklagten vom 20.02.2017, zugegangen am 20.02.2017, aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 13.04.2017, dem Kläger zugegangen am 15.04.2017, und auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin, vom 13.04.2017, dem Kläger zugegangen am 15.04.2017, beendet worden ist.

Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/25A9FB44DE0D…

 
 
 
 

Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Beendigungstatbestand, mehrere Beendigungstatbestände, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, befristeter Fortbestand, Regelung LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.05.2018, Az. 6 Ta 62/18

 

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts. Die Parteien des Ausgangsverfahrens stritten um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie um Zahlung. Der Kläger (Beteiligter zu 1.) hatte durch seinen Prozessbevollmächtigten, den Beschwerdeführer, zuletzt folgende Anträge stellen lassen:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch das Schreiben der Beklagten vom 20.02.2017, zugegangen am 20.02.2017, aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 13.04.2017, dem Kläger zugegangen am 15.04.2017, und auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin, vom 13.04.2017, dem Kläger zugegangen am 15.04.2017, beendet worden ist.

Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/25A9FB44DE0D…