Eine Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu eingestellten und langjährig beschäftigten Mitarbeitern kann bei einer Neuregelung des Tarifvertrags gerechtfertigt sein, um qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung zu gewinnen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…