Zeugniskorrektur, Einwand bereits eingetretener Rechtskraft

 

Waren in einem Vorverfahren neben Zahlungsansprüchen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis auch konkrete Forderungen zur Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses streitig und haben sich die Parteien dann in einem gerichtlichen Vergleich auf die allgemeine Formulierung geeinigt, die Arbeitgeberin möge ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „Gut“ erteilen, so steht diese Vergleichsformulierung einer erneuten Zeugnisberichtigungsklage gleichen Inhalts nicht entgegen, wenn sich das Zeugnis nach wie vor weder als gut noch als wohlwollend darstellt.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…

 
 
 
 

Zeugniskorrektur, Einwand bereits eingetretener Rechtskraft

 

Waren in einem Vorverfahren neben Zahlungsansprüchen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis auch konkrete Forderungen zur Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses streitig und haben sich die Parteien dann in einem gerichtlichen Vergleich auf die allgemeine Formulierung geeinigt, die Arbeitgeberin möge ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „Gut“ erteilen, so steht diese Vergleichsformulierung einer erneuten Zeugnisberichtigungsklage gleichen Inhalts nicht entgegen, wenn sich das Zeugnis nach wie vor weder als gut noch als wohlwollend darstellt.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…