1. Durch jahrelange vorbehaltlose monatliche Zahlung einer von einer Zielvereinbarung abhängigen variablen Vergütung ohne Vorliegen von Zielvereinbarungen können die Parteien auf das Erfordernis des Abschlusses einer Zielvereinbarung konkludent verzichten.
2. Der Anspruch auf eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB besteht regelmäßig nur einmal pro Abrechnungszeitraum auch wenn in einem Monat mehrere Vergütungsbestandteile zu Unrecht nicht gezahlt wurden.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…