Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 650 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

 

2.) Änderungskündigung mit mehreren Änderungsangeboten gleichzeitig?

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Hauptvogel, München

3.) Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job. Fristlose Kündigung nach mehr als 25-jähriger Betriebszugehörigkeit

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln

4.) Benachteiligung wegen des Geschlechts bei einer Bewerbung

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

5.) Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

 

6.) Bundesarbeitsgericht und Tragen eines islamisches Kopftuchs in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln

 

7.) Mitteilung der Schwerbehinderung durch einen Bewerber

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann

 

8.) Beleidigende Worte: Immer ein mit Strafe bedrohter Unterlassungsanspruch?

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann

 

9.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten.- Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden.

 

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Präsident des VdAA e.V.

VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

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