Sehr geehrte Damen und Herren,
der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:
1.) Kommentierte Rechtsprechungen zum Arbeitsrecht
— von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer, Düsseldorf
— von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart
3.) Eine Kündigung ist nicht wirksam, nur weil Arbeitskollegen ihrerseits mit Eigenkündigung drohen
— von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel
Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.
Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
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70174 Stuttgart
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