Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Neuen Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute, insbesondere aber Gesundheit.

der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) 5 goldene Compliance Regeln für Geschenke von Geschäftspartnern

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln   5 goldene Compliance Regeln

2.) Altersgrenze – Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Altersgrenze

3.) Bundesarbeitsgericht zur Hinterbliebenenversorgung – Altersabstandsklausel – Altersdiskriminierung

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Betriebsrente

4.) Brückenteilzeit kommt ab 1. Januar 2019

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Brückenteilzeit kommt ab 1

5.) Urteil BAG: Dienstreise wird als Arbeitszeit bewertet

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Dienstreise als Arbeitszeit

6.) Bundesarbeitsgericht zur Kündigung eines Schwerbehinderten und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Kündigung Schwerbehinderter

7.) Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart   Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

8.) Neues Urteil EuGH: Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht zum Urlaub zwingen

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Neues Urteil EuGH zum Urlaub

9.) Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

— Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden  Urteile

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
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