(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Köln hat soeben die fristlose Kündigung eines Redakteures des Westdeutschen Rundfunks (WDR) für unwirksam erklärt.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Vizepräsident des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln vom 20.01.2011 – Az.: 6 Ca 4641/10.

In dem Fall war der Kläger seit 1988 bei dem WDR als Redakteur und Autor beschäftigt. Für seine journalistische Arbeit erhielt er zahlreiche Auszeichnungen. Der WDR wirft dem Kläger vor, in einem am 19.10.2009 gesendeten Filmbericht und durch einen Auftritt am 21.10.2009 in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ unter Missachtung journalistischer Pflichten über ein angeblich wirkungsvolles aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medikament berichtet zu haben.

In nahem zeitlichen Zusammenhang zu den Sendungen seien dann das Medikament auf den Markt gebracht und ein Buch des Klägers unter dem Titel „Heilung unerwünscht – die dramatische Geschichte eines Medikaments“ veröffentlicht worden. Entgegen einer Ehrenerklärung des Klägers gegenüber der Intendantin ergebe sich aus diversen E-Mails, dass die Sendungen, das Erscheinen des Buches und die Markteinführung des Medikaments abgestimmt gewesen seien.

Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat die fristlose Kündigung des Klägers in ihrer Sitzung vom 20.01.2011 für unwirksam erklärt, betont von Bredow, da die Gründe für die Entlassung bei einer Gesamtschau angesichts des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend seien.

Von Bredow empfahl, dies und einen etwaigen Fortgang zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies. 

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Frhr. Fenimore von Bredow
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